Ziel und Zweck des Brandenberger Hilfsfonds

Ziel und Zweck des Brandenberger Hilfsfonds ist die finanzielle Unterstützung von hilfsbedürftigen  oder finanziell in Not geratenen und in der Schweiz wohnhaften Nierenpatienten.

Zu den Statuten des Brandenberger Hilfsfonds

-> Jeder Antrag muss schriftlich von der zuständigen Sozialstelle mit genauer Begründung inklusive unten genannter Dokumente an das Verbandspräsidium eingereicht werden.

-> Ein Antrag zuhanden des Brandenberger Hilfsfond ist einmalig.

-> Der Maximalbetrag, der ausbezahlt werden kann beträgt CHF 2000.00.

Gesuchsbeilagen

  • Anschreiben mit Begründung (Darstellung der aktuellen Notlage, Verwendungszweck)
  • Budget inkl. entsprechende Belege (Budget-Vorlage herunterladen)
  • Letzte Steuerveranlagung
  • Einverständniserklärung des Patienten

Gesuche sind schriftlich zu stellen an

Senden Sie uns die Gesuche als Link kennwortgeschützt via swisstransfer an unsere Mailadresse a.schaefer@nierenpatienten.ch. Das Passwort senden Sie uns bitte in einer separaten Mail.

Bearbeitung der Gesuche

Die Gesuche werden vier Mal pro Jahr bearbeitet. Wir beraten über die Gesuche an folgenden Daten:

  • 04. November 2023
  • 03, Februar 2024
  • Ende Mai 2024
  • Ende August 2024

Spenden zugunsten des  
Brandenberger-Hilfsfonds


Post

Verband Nierenpatienten Schweiz (VNPS)
3000 Bern
IBAN CH78 0900 0000 3000 6106 4


Bank

Raiffeisenbank Waldkirch,  9205 Waldkirch
IBAN: CH13 8080 8007 2702 7558 2
Begünstigter: Verband Nierenpatienten Schweiz, CH-1788 Praz (Vully)

Für Zahlungen aus dem Ausland:
BIC/Swift Code: RAIFCH22XXX
BLZ: 80808